GebKom Regeln
Kommission zur Verwendung der Studiengebühren
Die Regeln und Richtlinien zur Beschlussfindung in der Gebührenkommission (GebKom)
1. Allgemeines zur GebKom
Die GebKom besteht aus drei studentischen Vertreter (und drei weiteren Stellvertretern), einem Vertreter der Professoren und einem Vertreter aus dem Mittelbau. Die Studentischen Vertreter werden jährlich durch die Studierenden neu gewählt. Diese Wahlen werden rechtzeitig am schwarzen Brett im Institut und über den Newsletter angekündigt.
Die Mitglieder entscheiden über die Verwendung der Studiengebühren, die das Institut für Ethnologie gemäß der Anzahl seiner Studierenden zugewiesen bekommt. Nach dem Prinzip der absoluten Mehrheit stimmen die Mitglieder über die Bewilligung von Anträgen durch Studierende und Lehrende zur finanziellen Förderung von studienbezogenen Aktivitäten ab und entscheiden über die Verwendung der finanziellen Mittel. Die einzelnen Mitglieder sind dabei Vertreter ihrer Interessengruppe, was sie bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen sollen.
Sitzungen sollten alle 6 - 8 Wochen stattfinden und sind mit Aushängen und Rundmails mindestens 2-3 Wochen vorher anzukündigen.
2. Allgemeines zu den Anträgen
Anträge, die unterstützt werden sollen, müssen vor der jeweiligen Aktivität gestellt werden, die unterstützt werden soll (Ausnahmen bilden hierbei die Sprachkurse am ZSL). Über sie wird in der Sitzung, die auf den Antragseingang folgt, entschieden, solange sie mindestens 5 Tage vor dieser Sitzung in elektronischer Form und als Ausdruck der GebKom vorliegen. Je nach Termin der Sitzung kann es vorkommen, dass die Entscheidung über finanzielle Förderung erst fällt, wenn die Aktivität bereits stattfand. Es wird daher empfohlen, Anträge so früh wie möglich einzureichen. Das Geld wird grundsätzlich rückerstattet, wenn alle nötigen Nachweise, insbesondere über die Ausgaben der Antragssteller, vorliegen.
Zur Antragstellung sollen die Formulare auf der Homepage des Instituts oder der Fachschaftshomepage verwendet werden.
Die Antwort wird nach Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen nach der Sitzung per Email verschickt.
3. Zu Individualfonds Anträgen (von Studierenden)
Damit die AntragsstellerInnen ihre Ernsthaftigkeit demonstrieren und so viele wie möglich von ihnen von der Gebkom profitieren können, werden seit Ende des SS 2008 nur noch Zuschüsse vergeben und keine vollumfängliche Rückerstattung von Gebühren. Diese sind meist geringer, als finanzielle Förderungen durch andere Institutionen (z.B. DAAD).
Kriterien: Relevanz für das Studium der Ethnologie, Dauer, Seriosität, Vollständigkeit des Antrags
Zuschussfähige Leistungen: z.B. Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Visagebühren
Nicht bezuschusste Leistungen: Übernachtungen, Verpflegung
Antragsberechtigte: Studierende im Magister Hauptfach Ethnologie, BA Ethnologie 75% und 50%. Studierende müssen zur Zeit der Antragstellung und der geplanten Aktivität für dieses Studienfach an der Uni Heidelberg eingeschrieben sein.
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Praktika |
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- Inland |
75% |
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- „Pendel“-Praktikum |
50% |
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- Ausland |
Fixbetrag von max. 500 Euro oder 75% Nur bei Ablehnungsbescheid vom DAAD |
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Sprachkurse |
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- am ZSL und VHS |
100% Werden auch außerhalb der Sitzungen bearbeitet |
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- in Deutschland |
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- im Ausland |
75% und max. 500 € mit plausibler Motivation und Begründung, wenn möglich Grundkenntnisse nachweisen. |
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Konferenzen/Tagungen/Workshops |
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- im Inland |
75% und max. 500 € |
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- im Ausland |
75% und max. 500 € |
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Forschungen |
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- im Inland |
Max. 100 € bei Hausarbeiten Kurzes Gutachten eines Dozenten vorlegen Forschungsbericht anfertigen |
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- im Ausland |
Fixbetrag von max. 500 Euro oder 75% Ablehnungsbescheid durch DAAD vorlegen |
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Auslandsstudium |
Fixbetrag von max. 500 Euro oder 75% Ablehnungsbescheid des DAAD |
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Kurse am Career Center |
40% |
Bei der Übernahme von Fahrtkosten gelten folgende Richtlinien
Reise mit dem Auto: Kilometerpauschale von 20 Cent/km. Bei Mitfahrgelegenheit unterschriebene Bestätigung des Fahrers.
Reise mit der Bahn und dem Flugzeug: Kostengünstige Angebote sollen angestrebt werden. Der Reisekostenaufwand muss im sinnvollem Verhältnis zu Aufenthaltdauer und Nutzen stehen.
4. Zu Exkursionsfondanträgen
Anträge für Exkursionen können sowohl von DozentInnen, wie auch von Studierenden, die im Rahmen einer AG oder auf eigene Initiative eine Exkursion anbieten wollen, eingereicht werden. Der Antragstellende ist Ansprechpartner für die GebKom und verantwortlich für die Dokumentation sowie Abrechnung.
Exkursionen sollten im besten Fall in ein Seminar eingegliedert sein und müssen einen erkennbaren Bezug zur Ethnologie aufweisen. Die Exkursionen sollen allen bzw. einer großen Zahl an interessierten Studierenden (mindestens 5 Personen) offen stehen, die Knüpfung an Bedingungen, wie etwa vorheriger Besuch eines Seminars oder Sprachkurses, ist jedoch legitim.
Kosten einer Exkursion werden im Regelfall voll zu 100 % rückerstattet. Allerdings gilt auch hier die Regel, dass Unterkunft und Verpflegung nicht von der GebKom gedeckt werden. Bei kostenaufwendigen Exkursionen, sowie Exkursionen ins Ausland, kann eine Eigenbeteiligung oder das Einwerben von Drittmitteln erwartet werden.
5. Zu Gastvorträgen
In Seminaren:
Nur ein Gastvortrag pro Seminar wird finanziert. Es können Honorar und Fahrtkosten in Höhe von einer Fahrt der Strecke mit Bahn Card 50 (als Orientierung) übernommen werden. Die Kosten liegen im Durchschnitt bei etwa 100 Euro Honorar plus einen Anteil der Fahrtkostengebühren.
Die Vorträge sollen allen interessierten Studierenden aus der Ethnologie in Heidelberg zugänglich sein.In AGs können mehrere Gastvorträge gefördert werden.
6. Zu Lehraufträgen
Pro Semester werden nicht mehr als 7 Lehraufträge von der Gebkom finanziert. Davon sollten zwei in Form von Sprachkursen stattfinden. Ein ordentliches Studium muss den Studierenden auch ohne die von der GebKom finanzierten Lehraufträge möglich sein. DozentInnen bringen die Vorschläge für die Lehraufträge ein und der Vertreter aus der Professorenschaft sowie ein studentischer Vertreter der Gebkom übernehmen die Kommunikation mit den Lehrbeauftragten.
Lehraufträge werden mit 1000 Euro honoriert. Bis auf regelmäßig stattfindende Kurse wie Sprachkurse sowie Ausnahmefälle (z.B. finanzielle Härtefälle) werden keine Fahrtkosten erstattet. Fahrtkosten für Seminare, die nicht von der Gebkom finanziert sind, werden generell nicht erstattet. Lehraufträge, die vollständig aus GebKom-Mitteln bezahlt werden, sollen als solche im LSF gekennzeichnet werden.
7. Sonstiges
Jedes Semester werden die Reader der beiden Vorlesungen (Ringvorlesung und VL Einführung in die Ethnologie) von der GebKom bezuschusst. Außerdem sollten den Studierenden der Ethnologie (Hauptfach M.A. und Bachelor 50% und 75%) ein Kontingent an Freikopien zur Verfügung gestellt werden. Unterstützung für Reader in Seminaren bezahlt die GebKom nicht.
Des Weiteren finanziert die GebKom die Anstellung von studentischen Hilfskräften und die Anschaffung von Büchern und technischer Ausrüstung. Letztere sind als durch die GebKom finanziert zu kennzeichnen.
8. Schlussbemerkung
Die GebKom behält sich vor, alle Regeln und Richtlinien zu verändern, wenn es die finanziellen Ressourcen und die Prioritätensetzung erfordern. Dabei haben das Wohl der Studierenden und die Verbesserung der Lehre an vorderster Stelle zu stehen.
Die GebKom ist jeder Zeit dankbar für Vorschläge, Ideen, Anmerkungen und Kritik von Seiten der Studierenden, Lehrenden und Angestellten der Heidelberger Ethnologie! Einblicke in die unterstützten Projekte und allgemeinen Verteilungsrichtlinien der Studiengebühren erhalten Sie zukünftig auf folgender Seite:
www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebühren/verwendung/index.html.