Gebührenkommission
WICHTIG!!!
|
Mit der Einführung der Studiengebühren hat sich am Institut eine Kommission zur Verwendung der Gebühren, die dem Institut gemäß der Anzahl seiner Studierenden zugewiesen werden, gegründet. Die Gebührenkommission (GebKom) handelt nach dem Prinzip, dass die Studiengebühren allein zum Wohl der Studierenden und zur Verbesserung der Lehre genutzt werden sollen. So werden studienbezogene Aktivitäten von Studierenden unterstützt und finanziell gefördert, zusätzliche Lehrangebote geschaffen und viele andere Dinge zur Verbesserung des Studiums gewährleistet.
→ Alles über die Verwendung der Studiengebühren seitens der Uni und der einzelnen Fakultäten, sowie die aktuellen Zahlen zu jedem Semester, findet ihr hier
1. Kontakt
Studiengebührenkommission Ethnologie
Verwaltung: Eva Küssner
Institut für Ethnologie,
Sandgasse 7, Raum 1902
Tel.: 06221 – 54 2277
Email.: gebkom@eth.uni-heidelberg.de
2. Wer wir sind: Aufbau und Organisation der GebKom
Die GebKom besteht aus fünf Mitgliedern und deren StellvertreterInnen: drei studentischen VertreterInnen, die in jährlichen Wahlen durch die Studierenden neu gewählt werden, einem/r VertreterIn aus dem Mittelbau und einem/r ProfessorIn. Die Verwaltung wird durch eine zusätzliche studentische Hilfskraft gewährleistet.
Während der Vorlesungszeit kommt die GebKom alle 6 bis 8 Wochen zusammen, um über vorliegende Anträge zu entscheiden und Prioritäten zur Verwendung der Gebühren zu beschließen.
Darüber hinaus freut sich die GebKom immer über Anmerkungen, Ideen, Vorschläge und Kritik seitens der Studierenden, Lehrenden und Angestellten der Heidelberg Ethnologie! Die GebKom versteht sich nicht als starres Gremium, sondern versucht flexibel auf die Bedürfnisse der Studierenden und die Situation an Institut und Abteilung zu reagieren.
Mitglieder der Gebührenkommission im SS2011 und WS 2011/12
| Professur: |
|
| Prof. Dr. William Sax |
william.sax@urz.uni-heidelberg.de |
| Mittelbau: |
|
| Hans-Martin Kunz |
hmkunz@uni-heidelberg.de |
| Studentische Vertretung: |
Contact: fs-ethno@uni-heidelberg.de |
| Sophie Anggawi |
|
| Lili Hocke |
|
| Simon Schöler |
|
| Fabian Kraatz |
|
| Theresa Mentrup |
|
| MAHASSA Vertretung: |
|
| Ursula Schneider | U.Schneider@stud.uni-heidelberg.de |
3. Was wir machen: Förderungsmöglichkeiten
Den Studierenden und Lehrenden am ethnologischen Institut stehen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die GebKom verwaltet die Studiengebühren und hat unterschiedliche Fonds für verschiedene Zwecke eingerichtet: Der Individualfonds für Studierende, der Exkursionsfonds für Studierende und Lehrende und ein Fonds für sonstige Ausgaben, wie technische Anschaffungen, Gastvorträge und Lehraufträge.
Durch den Individualfonds sollen studentische Aktivitäten gefördert werden, die einen klaren Bezug zum Studium der Ethnologie aufweisen. Dazu zählen u. a. der Besuch von Tagungen, die Ableistung von Praktika, die Teilnahme an Workshops, der Besuch von Völkerkundemuseen, Feldforschungen oder die Belegung eines Sprachkurses.
Der Exkursionsfonds unterstützt Exkursionen im In- und Ausland, die von Lehrenden, Studierenden oder einer AG organisiert und durchgeführt werden und einen klaren Bezug zur Ethnologie aufweisen. Die Exkursion muss allen bzw. einer großen Zahl an Studierenden offen stehen. Optimalerweise ist eine Exkursion in ein Seminar eingebettet.
Lehrende, Institutsangestellte und AGs können außerdem Gelder für sonstige Ausgaben beantragen, wenn diese der Verbesserung der Lehre und dem Wohl der Studierenden dienen. Hierzu zählen Gastvorträge, Lehraufträge, technische Hilfsmittel, Tutoren, etc.
Des Weiteren soll den Studierenden pro Semester eine bestimmte Anzahl an Freikopien zur Verfügung stehen.
Den unverbindlichen aktuellen Regelkatalog der Gebührenkommission findet ihr hier: GebKom Regeln
4. Was Ihr machen könnt: Bewerbung um Förderung durch die GebKom
Anträge müssen im Vorfeld der geplanten Aktivität per E-Mail an die oben genannte Adresse geschickt und als Druckversion bei Frau Schenk eingereicht werden. Über sie wird in der darauffolgenden Sitzung entschieden, solange sie der GebKom mindestens 5 Tage zuvor vorliegen. Das Einreichen von Anträgen nach bereits durchgeführter Aktivität ist nicht möglich. Anträge sollten so früh wie möglich eingereicht werden, da es passieren kann, dass entscheidende Sitzung erst nach der geplanten Aktivität stattfindet. Zwar werden Entscheidungen auch rückwirkend getroffen, dennoch hat der/die Studierende keine Gewissheit über die Bewilligung des Antrags. Die GebKom bewilligt Anträge nach den Kriterien der Seriosität und der Relevanz für das Ethnologiestudium. Unvollständigkeit eines Antrags kann zu dessen Ablehnung führen.Die GebKom versucht, ihre Entscheidungen nach allgemein formulierten Regeln auszurichten. Diese sind nicht bindend. Die Entscheidung über die Förderung trifft die GebKom im Einzelfall.
Ein Bescheid wird in der Regel fünf Tage nach der Sitzung per E-Mail versandt.
Nach Ende der Aktivität müssen die unten aufgeführten Belege und Dokumente bei der GebKom zur Rückerstattung eingereicht werden.
Um anschließend unnötige Verzögerungen im Überweisungsprozedere zu vermeiden, sollte auf die Vollständigkeit der erbetenen Dokumente (teilweise in Originalausführung) geachtet werden.
4.1 Antrag auf Förderung durch den Individualfond
Was fördert die GebKom aus dem Individualfonds?
Antragsberechtigt sind alle Studierende der Ethnologie im Hauptfach Magister und BA 75 % und 50 %, die eine studiumsrelevante Aktivität planen. Dazu zählen Praktika, Sprachkurse, Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Workshops, Feldforschungen, Museumsbesuche, Auslandssemester, etc. Unter die bezuschussungsfähigen Leistungen fallen z.B. Fahrtkosten, Teilnahmegebühren und Visakosten. Für Verpflegung und Unterkunft muss der/die Studierende selbst aufkommen.
Bei Auslandspraktika und Auslandssemestern gilt, dass diese nur gefördert werden, wenn der Studierende nachweisen kann, dass er sich bereits bei einer anderen Institution (z.B. DAAD) um Förderung beworben hat und abgelehnt wurde.
Ist eine solche Bewerbung nicht möglich, muss dies kurz schriftlich begründet werden
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten für einen Sprachkurse am Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg (ZSL) werden zu 100% rückerstattet. Alle anderen Aktivitäten werden zu einem hohen Prozentsatz bezuschusst. Dieser liegt bei maximal 75% und einer Obergrenze von 500€. Die Höhe der möglichen Bezuschussung hängt von den finanziellen Ressourcen der GebKom, der Anzahl der eingereichten Anträge und sonstiger anfallender Kosten ab.
Bei der Übernahme von mit dem Auto entstandenen Fahrkosten zahlt die GebKom eine Kilometerpauschale von 20 Cent/km. Bei Flug- und Bahnreisen sollten die kostengünstigsten Angebote gewählt werden und der Reisekostenaufwand muss im sinnvollen Verhältnis zu Aufenthaltsdauer und Nutzen stehen.
Einzureichende Unterlagen:
· Sprachkurse (außer am ZSL)
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für Sprachkurse
- Nachweis, dass der Kurs nicht am ZSL angeboten wird, bzw. Ablehnungsbescheid vom ZSL
- Immatrikulationsbescheinigung
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Antragsformular für Sprachkurse
- Nachweis über tatsächliche Kosten durch Originalquittungen
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
→ Zum Antragsformular für Sprachkurse
· Praktika im Inland
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für Individualfonds
- Schriftliche Zusage des Praktikumsplatzes (Inkl. Zeitraum und Aufgabenbereich)
- Motivationsschrieben (1 Seite, Beweggründe, Relevanz für das Studium, Ziel)
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Nachweis über tatsächliche Kosten durch Originalquittungen
- Praktikumsbescheinigung
- Praktikumsbericht (1-3 Seiten, siehe Vorlage)
· Praktika im Ausland
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für den Individualfonds
- Schriftliche Zusage des Praktikumsplatzes (Inkl. Zeitraum und Aufgabenbereich)
- Motivationsschrieben (1 Seite, Beweggründe, Relevanz für das Studium, Ziel)
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
Neu: für Auslandspraktika ist kein Ablehungsbescheid von Promos/DAAD mehr erforderlich.
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Nachweis über tatsächliche Kosten durch Originalquittungen
- Praktikumsbescheinigung
- Praktikumsbericht (1-3 Seiten, siehe Vorlage)
→ Zum Antragsformular für Praktika 
→ DAAD
Forschungen im Rahmen einer Seminararbeit
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für Individualfonds
- Motivationsschrieben (1 Seite, Beweggründe, Relevanz für das Studium, Ziel)
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- kurzes Gutachten des Dozenten
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Nachweis über tatsächliche Kosten durch Originalquittungen
- Forschungsbericht (1 Seite)
· sonstige Aktivitäten
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für den Individualfond
- Kurzdarstellung des Projekts/Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Nachweis über tatsächliche Kosten
→ Zum Antragsformular für den Individualfonds 
Sonderregelung: Sprachkurse am ZSL und VHS
Für Sprachkurse am Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg und für Sprachkurse an der Volkshochschule Heidelberg oder Mannheim müssen keine Anträge im Vorfeld eingereicht werden. Die Kosten werden zu 100% rückerstattet, wenn der Studierende am Ende des Semesters den Antrag für Sprachkurse, die Originalquittung über die Teilnahmegebühr und eine Kopie des benoteten Scheins (mind. 4,0) oder der erfolgreichen Teilnahme (VHS) einreicht. Bei Kursen an der VHS wird außerdem ein Nachweis benötigt, dass es den entsprechenden Sprachkurs nicht am ZSL oder der Universität Heidelberg gibt.
4.2 Antrag auf Förderung durch den Exkursionsfonds
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden, Studierenden und AGs des Instituts für Ethnologie. Studierende können eigenständig oder im Namen eines Lehrenden eine Exkursion beantragen. Die Exkursion muss für eine bestimmte Zahl von Studierenden offen sein und sollte optimalerweise in ein Seminar eingebettet sein.
Der/die Antragstellende ist Ansprechpartner für die Gebührenkommission, er ist dafür zuständig die TeilnehmerInnen der Exkursion über die bewilligten Beträge zu informieren und die Rückverteilung des erstatteten Geldes an die TeilnehmerInnen zu übernehmen (es sei denn in mit der Gebührenkommission abgesprochenen Ausnahmefällen).
Einzureichende Unterlagen
Anträge müssen Folgendes enthalten:
- Antragsformular für den Exkursionsfonds
- Teilnehmerliste
Kosten werden rückerstattet bei Vorlage von:
- Originalquittungen der tatsächlich angefallenen Kosten
→ Zum Antragsformular für denExkursionsfonds 
4.3 Sonstige Anträge
Lehrende und Angestellte am Institut für Ethnologie und der Abteilung für Ethnologie am SAI können die Übernahme von Kosten beantragen, solange die Ausgaben der Verbesserung der Lehre und dem Wohl der Studierenden dienen.
Pro Seminar wird ein Gastvortrag bewilligt. Es können Fahrtkosten und Honorar beantragt werden. Die durchschnittlichen Kosten hierfür liegen bei 100 Euro.
Pro Semester finanziert die GebKom maximal 5 Lehraufträge, optimalerweise sind zwei davon Sprachkurse.
Hat ein Seminar mehr als 25 TeilnehmerInnen, kann der/die DozentIn die Unterstützung durch einen Hilfstutor beantragen.
Einzureichende Unterlagen
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Antragsformular für DozentInnen
- Genaue Darstellung der beantragten Leistung
- Motivation: Erklärung, wie die Anschaffung bzw. Aktion den Studierenden zu Gute kommt.
→ Zum Antragsformular für Dozenten 
4.4 Vorlage Praktikumsbericht
Bitte verwendet als Praktikumsbericht folgendes Formular:
→ Praktikumsbericht 
5 Alle Anträge als PDF zum Download
- Antragsformular für Sprachkurse

- Antragsformular für Praktika

- Antragsformular für den Individualfonds

- Antragsformular für denExkursionsfonds

- Antragsformular für Dozenten
