B.A. Ethnologie
Fachstudienberatung B.A. Ethnologie
Bitte kontaktieren Sie unseren BA-Studiengangskoordinator
- bei allgemeinen Fragen zum BA-Studium
- bei Fragen zum Curriculum, Fachwechsel, Umschreibung, Leistungsanerkennung von anderen Universitäten (BA)
- zur Anmeldung und Beratung zum Pflichtpraktikum (BA)
- zu Erasmus (BA und MA)
- zum Teilzeitstudium (BA)
Informationen zum Studium
Der Studiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP; entsprechend 180 ECTS-Credits) kann als Zweifächerstudiengang in den Gewichtungen 75%, 50% und 25% studiert werden. Das Fach Ethnologie kann dabei mit allen anderen Fächern, die in der korrespondierenden Gewichtung angeboten werden, frei kombiniert werden. Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Im allgemeinen Vorlesungsverzeichnis der Universität Heidelberg finden Sie das aktuelle Lehrprogramm.
Das Modulhandbuch bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über den Inhalt des B.A.-Studiengangs Ethnologie, die genauen Leistungsanforderungen, sowie eine Beschreibung der einzelnen zu absolvierenden Module. Informationen bezüglich (über-)fachlicher Qualifikationsziele und Berufsfelder entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Modulhandbuch.
Zulassung & Bewerbung
Für den 75%-, 50%-, und 25%-Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Die Bewerbung erfolgt online über die zentrale Zulassungsstelle.
Für ausländische Studienbewerber gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg (Seminarstraße 2). Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Bitte beachten:
Der Studienbeginn im BA-Ethnologie ist jeweils nur zum Wintersemester möglich!
Die Bewerbungsfristen können Sie hier einsehen.
Teilzeitstudium
Es besteht die Möglichkeit das Fach Ethnologie mit dem Abschlussziel BA in Teilzeit zu studieren. Dies ist sowohl zu Studienbeginn, als auch während dem laufenden Studium möglich. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.
Für die Bewerbung sind ein Antrag und eine Studienverlaufsplanung notwendig, die Sie gemeinsam mit der Fachstudienberatung erstellen. Wenn Sie Interesse am Teilzeitstudium oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Teilzeitstudium.
Fachstudienberatung Teilzeitstudium
Lukasz Siegwald, M.A.
Sie bewerben sich zunächst im regulären Verfahren um einen Studienplatz (siehe Zulassung & Bewerbung). Anschließend erstellen Sie mit der Fachstudienberatung Teilzeitstudium eine Studienverlaufsplanung und lassen diese von der Fachstudienberatung unterschreiben. Bei der Immatrikulation reichen Sie diese Studienverlaufsplanung zusammen mit dem Antrag auf das Teilzeitstudium im Studierendensekretariat ein.
Ein Wechsel ist auch während dem laufenden Vollzeitstudium möglich. In diesem Fall sind die Studienverlaufsplanung und der Antrag innerhalb des Rückmeldezeitraums einzureichen.
Mobilität
Für einen Auslandsaufenthalt an einer anderen Universität bietet sich insbesondere der Studienabschnitt nach dem dritten und vor dem sechsten Semester bzw. im zweiten bis zur Mitte des dritten Studienjahres an. Ein Auslandsstudium von 3-12 Monaten an einer europäischen Partneruniversität im Rahmen des ERASMUS-Programmes kann frühestens ab (oder besser nach) dem 3. Semester und bis zum 5. Semester absolviert werden (bei Vollzeitstudium).
https://www.uni-heidelberg.de/de/international/erasmus
Dieser Zeitraum betrifft die Studienabschnitte Aufbaubereich I und II sowie den Vertiefungsbereich. Eine der angebotenen Vorlesungen in Modul 6 kann durch eine Studienleistung im Ausland ersetzt werden, sofern das entsprechende Modul dort ähnliche Kompetenzen erfordert. Insbesondere die Module 7 (Vertiefungsbereich), 8 (Freier Wahlbereich) und ÜK (Übergreifende Kompetenzen) bieten die Flexibilität, Veranstaltungen, die an anderen Universitäten, evtl. im Ausland, absolviert wurden, anzuerkennen, so dass sich die Gesamtstudiendauer durch Auslandsaufenthalte nicht verlängert. Die Leistungsanerkennung geschieht gemäß den Vorgaben der geltenden Prüfungsordnung. Weiterhin bietet auch das Modul 9 mit dem mindestens vierwöchigen Pflichtpraktikum die Möglichkeit für Mobilität und einen Auslandsaufenthalt. Zudem besteht die Möglichkeit selbstorganisierter Aufenthalte zu Studien-, Forschungs- oder Spracherwerbszwecken an einer der Partneruniversitäten in Südost- und Südasien. Das Mobilitätsfenster schließt sich vor der Bachelorarbeit und dem zugehörigen BA-Kolloquium (Abschlussbereich, Modul 10 und 11).
Formulare / Downloads
Anmeldung Pflichtpraktikum
- Erklärung zu Plagiaten (den Hausarbeiten beizulegen)
- Deckblatt für Hausarbeiten
- Leistungsnachweis